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Ingenieurbüro Schmidt
Christian Schmidt

Oberlungwitzer Straße 10

09385
Erlbach-Kirchberg / OT Ursprung

Telefon: 037295 6100
Telefax: 037295 6158

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BMA - EMA - ELA

Brandmeldeanlagen (BMA)

Jede Minute zählt.

Technischer Defekt: kleine Ursache mit verheerender Wirkung. Bricht Feuer aus, muss schnell gehandelt werden. Entsprechender Brandschutz rettet Leben und sichert Sachwerte. Technische Brandschutzeinrichtungen (z. B. BMA) ergänzen bauliche Brandschutzmaßnahmen. Welche Brandmeldeanlage wo angezeigt ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept sowie aus der Baugenehmigung. Der Gesetzgeber unterteilt hier in vier Kategorien:

  1. Vollschutz: Ausstattung aller Räume und Gebäudebereiche mit automatischen Meldern und Signalgebern
  2. Teilschutz: Überwachung der Brandgefahr in bestimmten Räumen mit automatischen Meldern und Signalgebern; mind. eine feuerfeste Trennwand oder Decke notwendig
  3. Schutz der Fluchtwege: Brandschutz für Treppenhäuser, Korridore, Archive, Lager, Technikräume sowie angrenzende Räume durch automatische Melder und Signalgeber
  4. Einrichtungsschutz: Ergänzung zum Basisbrandschutz; Absicherung hochwertiger, dauerbetriebener Anlagen (z. B. Rechenzentren, Museen) durch automatische Melder und Signalgeber

Risiko- und bedarfsgerechte Brandmeldeanlagen.

Krankenhäuser, Seniorenheime, Kindertagesstätten – der Mensch geht vor. Moderne Brandmeldesysteme schützen nicht nur Leib und Leben, sondern bewahren materielle und ideelle Güter. Ein Nachrüsten im Zuge von Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen sollte daher ein Muss sein. Die Kopplung an Einbruchmeldeanlagen (EMA), Videoüberwachungs- oder Zutrittskontrollsysteme ist möglich.

Unsere Planungsleistungen basieren auf DIN VDE 0833- 1-4 und DIN 14675.

Sie umfassen:

  • detaillierte Bestandsaufnahme
  • Berücksichtigung Brandschutz- und Nutzungskonzept
  • Auswahl/ Platzierung Brandmelder und Signalgeber
  • Auswahl Anlagentopologie
  • Standortbestimmung Brandmeldezentrale/ Feuerwehrperipherie
  • Erstellung Matrix Brandfallsteuerung

Hausalarmanlagen

Für ausgewählte Objekte, z. B. Schulen, Kindertagesstätten, fordern die Brandschutzbehörden einfache Alarmierungsanlagen, sogenannte Hausalarmanlagen. Das sind Brandmeldeanlagen ohne Alarmübertragungseinrichtungen zur Feuerwehr.

Einbruchmeldeanlagen (EMA)

Schreiben Sie Ihre Sicherheit groß!

Einbruch, Diebstahl, Sabotage: Wirtschaftskriminalität ist an der Tagesordnung. Besonders betroffen davon sind kleine und mittelständische Firmen. Große Unternehmen betreiben längst aktives Risikomanagement. Doch das Bewusstsein für Sicherheit wächst.

Ihre Branche ist spezialisiert? Wir gehen in unseren Sicherheitskonzeptionen darauf ein. Ob Einbruchmeldeanlage mit integriertem Videosystem oder ergänzende Zutrittskontrolle – am Anfang steht die Schwachstellenanalyse. Nachdem Ihre Schutzziele definiert sind, beginnen wir zu planen.

Unsere Konzepte beachten:

  • objektspezifische Kriterien
  • Anlagenklassifizierung nach VdS
  • Projektierung nach DIN VDE 0833-1 – Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Allgemeine Anforderungen
  • DIN VDE 0833-3 – Festlegungen für Einbruch und Überfallmeldeanlagen
  • elektromagnetische Verträglichkeit

Zur Planung von Einbruchmeldeanlagen gehört die Evaluierung bevorzugter Einstiegswege und baulicher Sonderfälle. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Gebiet der Sicherheitstechnik wissen wir, worauf es in der Praxis ankommt. Unsere Überwachungsanlagen lassen sich reibungslos in Betriebsabläufe integrieren bzw. mit anderen Sicherheitssystemen verknüpfen.

Sie möchten Möglichkeiten und Details wissen? Rufen Sie uns einfach an!

Elektroakustische Anlagen (ELA-Anlagen)

Hören. Verstehen. Reagieren.

Morgendlicher Weckruf, Schulgong, Kaufhausmusik: Was ab und an stört, rettet in Notsituationen Leben. Hinsichtlich Ziel und Zweck ist die Bandbreite elektroakustischer Anlagen groß. Sie reicht von „Lisa-Marie möchte bitte im Kinderparadies abgeholt werden“ bis zur Sprachalarmierung im Brandfall.

Wird die ELA-Anlage als reine Gefahrenmeldeanlage konzipiert, ist sie als elektroakustisches Notfallsystem einzuordnen. Sind ELA-Anlage und Brandmeldeanlage (BMA) durch eine Schnittstelle verbunden, tritt die DIN VDE 0833-4 (Sprachalarmierungsanlagen) in Kraft. Diese enthält spezielle bauordnungsrechtliche bzw. feuerwehrspezifische Maßgaben für Alarmierungsreinrichtungen, deren Ansteuerung durch BMA (DIN VDE 0833-2) erfolgt.

Nichts dem Zufall überlassen.

Ob Beschallungsanlage, komplexe Kongresstechnik oder Sprachalarmierungssystem – die Investition sollte vorausschauend, unter exakter Definition geschehen. Unsere Planung berücksichtigt unter anderem:

  • Einhaltung aller relevanten Richtlinien
  • Wahl des passenden ELA-Systems
  • einfache Bedienung
  • Not- bzw. Reservestromversorgung
  • Zusatzkomponenten, z. B. Anbindung Gebäudemanagementsysteme

Quelle: https://projekt1.falkitqm.demo.simplic.de/BMA_-_EMA_-_ELA